Home
 
Berechnung
 
Rente
 
Wissenswertes
 
Lexikon
 
Download
 
Links
 
  • Berechnung
  • Anschriften
  • FAQ
  • Rechtsprechung
  • Aktuelle Werte

Gehaltsrechner

  Monatliches Bruttogehalt   Euro  Summe der Abgaben   Euro
monatlicher Freibetrag   Euro Lohnsteuer   Euro   
Steuerklasse   Solidaritätszuschlag   Euro
KV-Beitragssatz   + 0,9% ²  Kirchensteuer   Euro
Jahrgang (vierstellig)    Krankenversicherung    Euro
Ich habe Kinder ¹  ja  nein Pflegeversicherung    Euro
Kinderfreibeträge  Rentenversicherung    Euro
Kirchensteuer  ja  nein  Arbeitslosenversicherung    Euro
Bundesland         
Monatliches Nettogehalt   Euro

Teilzeitrechner

Beschäschftigung    Bruttogehalt in Vollzeit   Euro
Freistellung    Nettogehalt in Vollzeit   Euro
Bruttogehalt in Teilzeit   Euro
Nettogehalt in Teilzeit   Euro
Nettoverzicht   Euro

¹ Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die nach 1940 geboren wurden und älter als 23 Jahre alt sind, müssen einen erhöhten Beitragssatz in Höhe von 1,1 Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Der bisherige Satz von 0,85 Prozent erhöht sich um 0,25 Prozentpunkte. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert bei 0,85 Prozentpunkten. Für Mitglieder, die Eltern sind, ändert sich nichts.

² Die gesetzlichen Krankenkassen haben ab dem 1. Juli 2005 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten eingeführt. Der Versicherungssatz wird ohne diesen Beitrag in den Gehaltsrechner eingegeben. Dieser Zusatzbeitrag wird ausschließlich von den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern getragen. Er wird automatisch in die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages mit einbezogen und anschließend ausgewiesen.

Basierend auf dem Gehaltsrechner von Norbert Heydorn.

* 2008 unter Vorbehalt