Gehaltsrechner
¹ Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die nach 1940 geboren wurden und älter als 23 Jahre alt sind, müssen einen erhöhten Beitragssatz in Höhe von 1,1 Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Der bisherige Satz von 0,85 Prozent erhöht sich um 0,25 Prozentpunkte. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert bei 0,85 Prozentpunkten. Für Mitglieder, die Eltern sind, ändert sich nichts.
² Die gesetzlichen Krankenkassen haben ab dem 1. Juli 2005 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten eingeführt. Der Versicherungssatz wird ohne diesen Beitrag in den Gehaltsrechner eingegeben. Dieser Zusatzbeitrag wird ausschließlich von den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern getragen. Er wird automatisch in die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages mit einbezogen und anschließend ausgewiesen.
Basierend auf dem Gehaltsrechner von Norbert Heydorn.
* 2008 unter Vorbehalt