Scheinselbstständigkeit
Aufgrund des verschärften Wettbewerbs und der schwierigen Arbeitsmarktsituation gliedern Unternehmen zunehmend Teile ihres Betriebes aus. Mit den bisherigen Arbeitnehmern oder anderen Fachkräften werden zur Erledigung der ausgegliederten Arbeiten Verträge als selbstständige Unternehmer geschlossen. Hierdurch lassen sich für die Unternehmen Lohnnebenkosten einsparen.
Häufig sind die Verträge jedoch derart gestaltet, dass der Auftragnehmer die Risiken eines Unternehmers mit den Pflichten eines Arbeitnehmers in sich vereinigt. Im Falle einer Betriebsprüfung durch die Sozialversicherung kann bei solchen Auftragsverhältnissen der Betriebsprüfer zu der Auffassung gelangen, dass es sich gar nicht um ein tatsächliches Auftragsverhältnis handelt sondern der Auftragnehmer in Wirklichkeit in einem Beschäftigungsverhältnis steht.
Dieser Themenkomplex beschreibt, wie Sie rechtssicher Auftragsverhältnisse eingehen können, ohne dass Sie das Risiko der Scheinselbstständigkeit in Kauf nehmen zu müssen. Sie können einzelne Artikel direkt über das Inhaltverzeichnis aufrufen.
Damit Sie sich jedoch vollständig und lückenlos über das Thema informieren können, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen und die Artikel nacheinander in der angebotenen Reihenfolge lesen, da die Artikel teilweise aufeinander aufbauen.
Inhalt:
- Definition der Selbstständigkeit
- Berufsgruppenkatalog
- Unternehmerische Freiheiten des Auftragnehmers
- Kriterien für die Annahme einer Scheinselbstständigkeit
- Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern
- Bindung an einen Auftraggeber
- Entsprechende Tätigkeiten beschäftigter Arbeitnehmer
- Unternehmerisches Handelns
- Äußeres Erscheinungsbild
- Ausnahmen
- Statusfeststellung
- Steuerliche Beurteilung
- Sozialversicherungsbeiträge für Scheinselbstständige