Äußeres Erscheinungsbild
Die bloße Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in freie Mitarbeit nur durch die Änderung des Vertragsverhältnisses reicht für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit nicht aus. Es müssen sich vielmehr auch die tatsächlichen Verhältnisse im Arbeitsalltag geändert haben. Die Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in freie Mitarbeit betrifft vor allem die Fälle des Outsourcing und des Outplacement.
Beispiel: Ein mit Wartungsaufgaben beauftragter Arbeitnehmer wird nicht allein durch Outsourcing der Wartungsaufgaben zum selbstständigen Dienstleister. Ein leitender Angestellter wird nicht durch Outplacement zum selbstständigen Unternehmensberater, wenn sich in den tatsächlichen Verhältnissen der Tätigkeit keine wesentliche Änderung ergibt.
Der Begriff Outsourcing setzt sich aus den Worten outside resource using zusammen. Das kann übersetzt werden mit Ressourcen in die Verantwortung Dritter übergeben, um Unternehmensstrukturen o.ä. wirtschaftlich zu optimieren. Die Optimierung erfolgt durch die Nutzung externer Dienstleistungen oder Produktionen anstelle der bisherigen Erledigung im eigenen Betrieb.
Outplacement heißt wortwörtlich genommen nichts anderes, als dass Unternehmen ihre Mitarbeiter außerhalb ihrer eigenen Firma bei einem neuen Arbeitgeber erfolgreich "platzieren". Der Arbeitgeber bezahlt seinem scheidenden Mitarbeiter einen Karriere-Trainer, der durch gezielte Beratung Hilfestellung bei allen Problemen, die in der Bewerbungsphase anfallen, leistet. So wird für den Mitarbeiter die Voraussetzung geschaffen, erfolgreiche neue Berufswege zu beschreiten. Auch für den Arbeitgeber hat Outplacement einen entscheidenden Vorteil. Es wird möglich, sich ohne langwierige Konflikte von seinen Mitarbeitern zu trennen. Denn Karriere-Trainer kümmert sich um das Kernproblem des Konflikts - die drohende Arbeitslosigkeit.