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  • Selbstständige
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    • Tätig wie Arbeitnehmer
    • Kein Handeln
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    • Ausnahmen
    • Statusfeststellung
    • Beurteilung nach Steuerrecht
    • Beiträge

Typische Merkmale unternehmerischen Handelns

Selbstständig ist derjenige, der unternehmerische Entscheidungsfreiheit genießt, ein unternehmerisches Risiko trägt sowie unternehmerische Chancen wahrnehmen und hierfür Eigenwerbung betreiben kann.

Zu den typischen Merkmalen unternehmerischen Handelns gehören, dass Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, statt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden, sowie die eigenständige Entscheidung über

  • Einkaufs- und Verkaufspreise, Warenbezug,
  • Einstellung von Personal,
  • Einsatz von Kapital und Maschinen,
  • die Zahlungsweise der Kunden (z.B. sofortige Barzahlung, Stundungsmöglichkeiten, Einräumung von Rabatten),
  • Art und Umfang der Kundenakquisition und
  • Art und Umfang von Werbemaßnahmen für das eigene Unternehmen.

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