Home
 
Beratung
 
Rente
 
BU
 
Wissenswertes
 
Lexikon
 
Download
 
Links
 
  • Selbstständige
  • Scheinselbst-
    ständigkeit
    • Definition Selbstständig
    • Unternehmer. Freiheiten
    • Kriterien
    • keine Arbeitnehmer
    • Bindung an Auftraggeber
    • Tätig wie Arbeitnehmer
    • Kein Handeln
    • Äußere Erscheinung
    • Ausnahmen
    • Statusfeststellung
    • Beurteilung nach Steuerrecht
    • Beiträge

Unternehmerische Freiheiten des Auftragnehmers

Bei der Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sollten die unternehmerischen Freiheiten des Auftragnehmers so wenig wie möglich eingeschränkt werden. In § 7 Abs. 4 SGB IV ist ein Katalog mit fünf Kriterien aufgestellt. Sind drei Kriterien hiervon erfüllt, können die Sozialversicherungsträger vermuten, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Diese Vorschrift darf grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn in einem Verfahren, in dem der versicherungsrechtliche Status des Auftragnehmers geprüft wird dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Wenn Sie bereits bei der Vertragsgestaltung diese Kriterien beachten, sind Sie auch im Falle einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite – die Betriebsprüfer wenden mitunter die gleichen Maßstäbe an.


Mit der Riester Rente hohe staatliche Zulagen sichern:
 Mehr Informationen zum Thema Riester Rente