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Berufsgruppenkatalog

Anhand eines Berufsgruppenkataloges können Sie sich darüber informieren, ob für die ausgeübte Tätigkeit Ihres Auftragnehmers durch Rechtsprechung geklärt ist, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt oder um eine selbstständige Tätigkeit.

Dieser Katalog wurde durch die Sozialversicherungsträger erstellt. Sie finden hierin Aussagen zu folgenden Berufen:

Ableser, Ambulante Sonntagshändler, Ausbeiner, Zerleger, Lohnschlächter, Autoverkäufer, Bedienungspersonal in Gastronomiebetrieben, Betreuer, Besamungstechniker, Binnenschifffahrtsbetriebe, Chorleiter, Dozenten, Lehrbeauftragte, Ehrenamtliche Rettungssanitäter, Fahrlehrer, Finanzbuchhalter, Frachtführer, Unterfrachtführer, Franchisenehmer, Freie Berufe, Freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, Hausmeister, Hausvertrieb, Honorarkräfte, Interviewer, Kurier-, Express- und Paketdienstfahrer, Messehostessen, Omnibusfahrer, Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Platzierungshilfen, Regalauffüller, Propagandisten, Rendanten, Sportler - Amateursportler, Sportler - Vertragssportler, Tagesmütter, Taxifahrer, Telearbeit, Telefonvermittler, Übungsleiter, Verteiler von Anzeigenblättern oder Prospekten, Vertreter eines niedergelassenen Arztes, Zahnarztes oder Apothekers, Warenhausdetektive

Den Berufsgruppenkatalog können Sie aus dem Internetangebot des VDR unter diesem Link herunterladen.