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Kassensturz - Bestandsaufnahme

Wenn Sie vor Ihrer selbstständigen Tätigkeit schon einige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Anhand dieser können Sie u. a. feststellen,

  • wie hoch Ihre bereits erworbenen Rentenansprüche sind,
  • wie lange Sie noch die Voraussetzungen "36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren" für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen,
  • ob Sie durch die Zahlung von freiwilligen Mindestbeiträgen den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten können und
  • ob Ihnen nur wenige Beiträge fehlen um 35 Versicherungsjahre vollzubekommen (falls Sie schon mit 63 Jahren in Rente gehen wollen).

Hinweis: Es gibt zwei verschiedene Arten von Rentenauskünften, die von den Rentenversicherungsträgern ausgestellt werden. Achten Sie darauf, dass Sie eine Auskunft über die Höhe einer Regelaltersrente erhalten. In dieser Auskunft wird ausgerechnet, wie viel Rente Sie (nach heutigen Werten) mit Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten, wenn bis dahin keine Beiträge mehr eingezahlt werden.
Eine Auskunft über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente sollte nicht Gegenstand Ihrer weiteren Planung sein. Eine solche Rentenauskunft enthält eine sogenannte Zurechnungszeit. Durch diese Zeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu Ihrem 60. Lebensjahr gearbeitet. Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert aus allen von Ihnen gezahlten Beiträgen bewertet. Wenn Sie künftig keine oder nur geringe Beiträge einzahlen, verringert sich dieser Durchschnittswert und somit auch der Wert für die Zurechnungszeit. Dadurch kann Ihre Rente später wesentlich niedriger sein, als es in der Rentenauskunft ausgerechnet wurde. Wenn Sie eine Rentenauskunft über die Höhe einer Rente wegen Erwerbsminderung als Grundlage für Ihre finanzielle Absicherung nehmen, entsteht daher zwangsläufig eine Versorgungslücke.

 


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