Keine Beiträge zur Rentenversicherung
Die folgende Übersicht soll Ihnen zeigen, wie sich die Zahlung von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen auf die Rente auswirkt. Durch die Komplexität der Rentenberechnung können sich Beiträge auch auf Zeiten wie z. B. Schulausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit auswirken. Diese Auswirkungen sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.
Der erworbene monatliche Rentenanspruch erscheint vielleicht im Verhältnis zum monatlichen Beitrag recht gering. Bedenken Sie jedoch, dass Sie durch den Beitrag in der Regel nicht nur die finanzielle Versorgung im Alter absichern. Um die gesetzliche Rentenversicherung mit Angeboten von privaten Versicherungsunternehmen vergleichen zu können, dürfen Sie also nicht nur die Altersversorgung für den Vergleich heranziehen.
Wenn Sie z. B. für 20 Jahre monatlich 300 EUR in die Rentenversicherung einzahlen, dann steigern Sie Ihre Altersrente damit um ca. um 333,60 EUR monatlich (20 Jahre x 12 Monate x 1,39 mtl. Rentensteigerung). Sofern Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen durch diese Beiträge erfüllen, sind Sie auch für den Fall der Erwerbsminderung abgesichert. Die volle Erwerbsminderungsrente steigert sich in den 20 Jahren ebenfalls um ca. 333,60 EUR monatlich, die teilweise Erwerbsminderungsrente um 166,80 EUR monatlich (1/2 der vollen Erwerbsminderungsrente). Außerdem sind Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Ablebens abgesichert. Eine große Witwen- bzw. Witwerrente würde ohne Einkommensanrechnung im Monat rund 200,16 EUR (60% der Altersrente), eine kleine Witwen- bzw. Witwerrente ohne Einkommensanrechnung im Monat rund 83,40 EUR (25% der Altersrente) betragen.
Wichtig! Keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung heißt anderweitige Absicherung!
Wenn Sie sich entschließen, keine Beiträge mehr zu bezahlen, sollten Sie auf jeden Fall wissen, dass nach spätestens zwei Jahren kein Versicherungsschutz mehr für Berufs- oder Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Wenn Sie mehr als zwei Jahre keine Beiträge einzahlen, können Sie das Erfordernis von 36 Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren nicht mehr erfüllen. Um nicht im Ernstfall unversorgt dazustehen, müssen Sie sich auf jeden Fall anderweitig absichern.
Ein Altersrentenanspruch dürfte in der Regel erst mit 67 Jahren entstehen. Wenn Sie schon früher zur Ruhe setzen wollen, muss ebenfalls eine anderweitige Absicherung erfolgen. Wenn keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, steigert sich natürlich auch die Höhe der zu erwartenden Leistung nicht mehr.