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Freiwillige Versicherung

Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist weniger problematisch als eine Pflichtversicherung. Zwar muss sie auch beim Renten-versicherungsträger beantragt werden, Sie selbst können jedoch

  • jeden Betrag zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag (79,60 EUR) und dem monatlichen Höchstbeitrag (1054,70 EUR) wählen
  • und die Versicherung jederzeit wieder beenden.

Freiwillige Beiträge können bis zum 31.03. des Folgejahres eingezahlt werden. Sie können überwiesen oder abgebucht werden.
Durch freiwillige Beiträge ist es möglich, den Versicherungsschutz für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente aufrecht zu erhalten (siehe Rente wegen Erwerbsminderung), wenn bis Dezember 1983 für mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt wurden. Seit dem 01.01.1984 muss dann jeder Monat mit einer renten-rechtlich relevanten Zeit belegt sein. Wenn Sie diese Voraussetzungen bisher erfüllen, kann die Zahlung des monatlichen Mindestbeitrages (79,60 EUR) für Sie sinnvoll sein.
Eine freiwillige Versicherung kann noch sinnvoll sein, wenn Sie schon eine recht lange Versicherungszeit zurückgelegt haben. Dann sollten Sie soviel Beiträge einzahlen bis Sie 35 Versicherungsjahre voll haben. In diesem Fall können Sie schon mit 63 Jahren (bei Schwerbehinderung von mindestens 50%) oder mit 65 Jahren in Rente gehen.

 


Vorsicht Falle!

Wenn Sie bereits freiwillige Mindestbeiträge zahlen um den Schutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten, sollten Sie sicherheitshalber noch einmal prüfen, ob Sie

  • bis Dezember 1983 für mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben und
  • Ihre Versicherungsbiografie seit dem 01.01.1984 lückenlos belegt ist.

Bereits ein nicht belegter Monat ist rentenschädlich. Auch wenn Sie erwerbsgemindert sind, haben Sie mit einer Lücke keinen Rentenanspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung mehr, obwohl Sie Monat für Monat Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Es wäre schlimm, wenn Sie auf diesen Umstand erst dann hingewiesen werden, wenn Sie eine solche Rente beantragen.
Wenn Sie durch eine Beitragslücke den Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente verloren haben und Sie weiterhin Beiträge einzahlen, haben diese lediglich einen minimalen rentensteigernden Charakter für eine Alters- oder Hinterbliebenenrente. So steigert ein Beitrag in Höhe von 79,60 EUR monatlich die Altersrente nur um ein paar Cent im Monat. Es ist daher sehr fraglich, ob sich die freiwillige Versicherung für Sie noch lohnt.
Eine Erstattung der von Ihnen eingezahlten freiwilligen Beiträge ist nicht möglich. Auch wenn Sie jahrelang Ihre freiwilligen Beiträge eingezahlt haben und der Rentenversicherungsträger Sie nicht darüber informiert hat, dass Sie trotz der Beiträge keinen Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung besitzen, bekommen Sie Ihr Geld nicht zurück.


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