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Leistungen der Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Risiken "Alter", "Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit" und "Tod" versichert.

Außerdem erbringt die gesetzliche Rentenversicherung auch medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zumeist wird bei Überlegungen zur Alterssicherung ausschließlich ein Vergleich zwischen den monatlich zu erwartenden Rentenzahlungen abgestellt. Aber nicht unerheblich sind auch die Leistungen im Bereich der Rehabilitation. Sie sollten bei allen Überlegungen nicht außen vor bleiben. Schneller als befürchtet kann es zum Ernst- und somit zum Leistungsfall kommen.

 

Rehabilitation und Teilhabe

Diese Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung können für Sie neben den monatlichen Rentenzahlungen von Bedeutung sein:

  • medizinische Rehabilitation(u.a. Badekuren und stationäre Rehabilitationsleistungen)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben(u.a. Umschulungen, Leistungen zur Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes, Zuschüsse an Arbeitgeber)
  • ergänzende und sonstige Leistungen (u.a. Haushaltshilfen und Reisekosten im Zusammenhang mit Rehabilitationsleistungen, Kinderkuren, Nach- und Festigungskuren bei Geschwulsterkrankungen)

Altersrente

Um eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, muss man als Versicherter mindestens das 65. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem sind für jede Rentenart eine bestimmte Versicherungszeit (sog. Wartezeit) und ggf. zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Die niedrigsten Anforderungen werden an die Regelaltersrente gestellt. Wer bis 1946 geboren wurde, kann sie mit 65 Jahren beantragen, wenn er für mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Bei den späteren jahrgängen wird das Rentenalter stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.

 

Bei Renten, die vor dem 65. Geburtstag beginnen sollen, werden höhere Anforderungen an den Versicherten gestellt. So kann man z.B. bei 35 Versicherungsjahren bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Bei vorzeitigen Altersrenten muss jedoch u.U. ein Abschlag in Kauf genommen werden.
Weitere Altersrentenarten gibt es

  • für schwerbehinderte Menschen
  • für Frauen
  • wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Hinterbliebenenrente

Ihr Ehegatte hat nach Ihrem Tod Anspruch auf eine kleine Witwen- bzw. Witwerrente, wenn Sie für mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Wenn der überlebende Ehegatte bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat, ein waisenrentenberechtigtes Kind unter 18 Jahren erzieht oder berufs- bzw. erwerbsunfähig ist, wird die Rente als große Witwenrente gezahlt. Die kleine Witwenrente beträgt 25 %, die große 55% Ihrer Versichertenrente.
Nach Ihrem Tod erhalten Ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Waisenrente, wenn Sie für mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 27. Geburtstag wird die Rente gezahlt, solange sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder wenn sie gebrechlich ist. Muss die Waise ihren gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst leisten, wird die Rente nicht geleistet. Dafür verlängert sich der Anspruch über das 27. Lebensjahr hinaus. Die Halbwaisenrente beträgt 10 % Ihrer Versichertenrente.
Achtung: Auf Hinterbliebenenrenten werden eigene Einkünfte nach Abzug eines Freibetrages zu 35% bzw. 40 % angerechnet. D.h. je höher die Einkünfte der hinterbliebenen Familienmitglieder sind, um so niedriger fällt deren Hinterbliebenenabsicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Es ist daher immer eine Überlegung wert, die Familie auch außerhalb der gesetzliche Rentenversicherung abzusichern.


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