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Gestaltungsmöglichkeiten

Zu aller erst muss auch für den Rentenversicherungsträger feststehen, dass es sich bei Ihrer Tätigkeit wirklich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.

Das heißt, anhand Ihrer Tätigkeitsmerkmale wird überprüft, ob Sie überwiegend selbstständig tätig sind oder ob die Merkmale Ihrer Tätigkeit eher für eine abhängige Beschäftigung sprechen.

 

Für einige selbstständige Tätigkeiten besteht Versicherungspflicht kraft Gesetzes. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, haben Sie leider erst einmal keine Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können jedoch unter Umständen Ihre Tätigkeit anders gestalten, so dass Sie die Versicherungspflicht beenden können.

Wer nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt, kann sich entscheiden zwischen

  • einer Antragspflichtversicherung
  • einer freiwilligen Versicherung und
  • gar keiner Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auf den folgenden Seiten können Sie nachlesen, welche der Varianten für Sie in Frage kommen könnte. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und wie Sie überschlägig ermitteln können, wie sich Ihre Beiträge auswirken können.


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