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  • Rürup Rente
  • Unterschiede Rürup & Riester Rente

Unterschiede der Rürup- und Riester-Rente

Im Gegensatz zur Rürup-Rente kann sich der Versicherungsnehmer bei Riester-Verträgen 30 % des Kapitals als Einmalzahlung ab Rentenbeginn auszahlen lassen.
Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt. Sie enthält eine Staffelung der Grundzulage und der Zulage pro Kind. Die Staffelung wurde vorerst bis 2008 vorgegeben.


Der große Vorteil der privaten Riester-Rente sind die Zulagen und die Steuervorteile bei der Ansparung. Im Gegenzug dazu muss jedoch im Rentenalter auch hier die spätere Zusatzrente voll versteuert werden. Hat der Anleger lediglich die Zulagen erhalten, aber keine Steuerersparnis, so wird die Riester-Rente nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Die Besteuerung findet in Höhe des persönlichen Einkommensteuersatz statt.
Im Gegensatz zur Rürup-Rente haben alle gesetzlich Pflichtversicherten Anspruch auf die staatliche Förderung nach Riester.


Eine gute Möglichkeit, höhere Renditen zu erzielen, ist eine Anlage in Fondssparpläne.
Die Rürup-Rente ist eine private Leibrente. Die Beiträge in der Ansparphase sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Aus diesem Grund ist die Rürup-Rente vor allem für gut verdienende Arbeitnehmer, Selbstständige oder andere Personen, die nicht gemäß der Riester-Rente zulagenberechtigt sind, interessant. Die Verträge kann man, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht beleihen, veräußern oder übertragen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist frühestens mit 60 Jahren möglich. Auf die Rente müssen Steuern gezahlt werden. Dafür ist das angesparte Kapital auch bei längerer Arbeitslosigkeit „Hartz IV sicher“. Es wird bei der Anrechnung von verwertbarem Vermögen, auch über den geltenden Freibeträgen, nicht berücksichtigt.

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