Wohn-Riester / Eigenheimrente
Die neue Eigenheimrente auch genannt "Wohn-Riester" ist nunmehr im Bundestag beschlossen worden.
Bisher gab es den Riester-Zuschuss nur für die Altersvorsorge mit Geldvermögen.
Nunmehr kann künftig auch selbst genutztes Wohneigentum in die Altersvorsorge einbezogen werden.
Gleichzeitig soll damit der Verlust der Eigenheimzulage, die 2005 abgeschafft worden ist, etwas abgefedert werden.
Die Regelung tritt am 01.01.2008 in Kraft.
Genutzt werden kann die neue Eigenheimrente zum Erwerb einer Wohnimmobilie oder von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften, sowie zum Abzahlen von Immobilienkrediten. Einzige Einschränkung: Die Immobilie muss dann auch selbst bewohnt werden.
Bis zu 100 % des angesparten, steuerlich geförderten Vermögens der Altersvorsorge können für eine im Inland genutzte Wohnimmobilie verwendet werden.
Anders als bisher müssen Berechtigte das Geld nicht mehr vor Beginn der Rentenzahlung, zurückzahlen.
Wer bisher in einen Riester-Vertrag zahlt und eine Immobilie kauft, kann das angesparte Vermögen komplett für den Kauf verwenden.
Dies gilt jedoch nur für Käufe von dem Jahr 2008 an.
Vor 2008 gebaute oder gekaufte Objekte sind ausgenommen.
Außerdem können Bauherren und Hauskäufer das Riester-Vermögen nur antasten, wenn die Sparsumme über 10.000 € liegt.
Für die neue Eigenheimrente gelten die selben staatlichen Zulagen wie bei den anderen Riester-Verträgen.
Den für Sie optimalen Riester Vertrag können Sie hier ermitteln (hier klicken)
Bausparer bekamen bislang bis zu einem bestimmten Einkommen die Wohnungsbauprämie als Förderung ihres Bausparvertrages.
Die Prämie wird bei Neuverträgen jetzt nur noch dann ausgezahlt, wenn das Geld in die eigenen vier Wände fließt.
Bausparern im Alter von bis zu 25 Jahren wird freigestellt wie sie die Wohnungsbauprämie verwenden.
Es ist nunmehr auch zugleich eine stärkere Förderung für jüngere Menschen vorgesehen, als zunächst geplant war.
So sollen Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr künftig beim Abschluss eines Riester-Vertrages zur privaten Altersvorsorge einen einmaligen Bonus von 200,00 € erhalten.
Wie bei allen Riester-Verträgen sind die Beiträge während der Sparphase steuerfrei.
Erst in der Auszahlungsphase im Rentenalter werden Steuern fällig.
Das steuerlich geförderte Kapital soll in einem Wohnförderkonto erfasst werden.
Zu Beginn der Auszahlungsphase gibt es 2 Optionen:
Zahlt man die Schuld auf einmal, gibt es einen Bonus von 30 % - somit werden nur 70 % des Kapitals besteuert.
Anderenfalls kann man die Steuerschuld als Rentner über bis zu 23 Jahre abstottern.
Vorraussetzung für die Förderung ist, wie der Name "Wohn-Riester" schon sagt, ein gültiger Riester Vertrag, mit welchem Vertrag Sie am besten für das Eigenheim ansparen lässt sich hier ermitteln (hier klicken)
Neu geregelt wird auch die Wohnungsbauprämie.
