Die Riester Rente in der Kritik
Versprechen sich im Ausland Beschäftigte zuviel von der Riester Rente? Das Riester-Modell ist erneut in die Kritik geraten und muss aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden.Was bedeutet dies für den Riester-Sparer?
Die aktuellen Gesetzesvorschriften zur Riester Rente sind so formuliert, dass es dadurch teilweise zu einem Verstoß gegen geltendes europäisches Recht kommt, was aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervorgeht. Konsequenz des Urteils des EuGH ist, dass die gesetzlichen Vorschriften der Riester Rente ein weiteres Mal geändert werden müssen. Die verlangten Änderungen sind grundsätzlich aber positiv zu bewerten, da sich für Riester-Sparer noch mehr Vorteile bei dieser staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ergeben und die Anzahl derjenigen wächst, die zulagenberechtigt sind.
Rückzahlung und Kapitalaufwendung
Für Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und für die in Deutschland keine Steuerpflicht mehr besteht, galt bislang, dass die bereits erhaltenen Zulagen wieder zurückgezahlt werden müssen. Diese Riester-Regelung wird im Urteil des EuGH kritisiert und muss geändert werden. Auch hat der Europäische Gerichtshof kritisiert, dass das Kapital der Riester Rente, das sich Riester-Sparer zu Beginn der Rente wahlweise auszahlen lassen dürfen, zwar für Immobilien aufgewendet werden können, sich diese aber in Deutschland befinden müssen. Für Immobilien im Ausland kann das Kapital der Riester Rente nicht verwendet werden.
Arbeiten in Deutschland, Wohnsitz im Ausland
Für Grenzarbeitnehmer ergeben sich im Vergleich zu anderen Personen Nachteile, da für diese keine staatlichen Zulagen vorgesehen sind. Wer zwar in Deutschland arbeitet, aber in einem anderen Land wohnt, zahlt in der Regel in diesem Land Steuern. Zulagen vom Staat für die Riester Rente erhalten all diese Arbeitnehmer jedoch nicht. Der Europäische Gerichtshof übt Kritik an dieser mit Benachteiligung einhergehenden Regelung. Wird die Riester Rente demnächst geändert, werden zukünftig diese Arbeitnehmer nicht mehr benachteiligt und der Kreis der Zulagenberechtigten wird sich vergrößern.
Rentenzeit im Ausland verbringen
Rentner, die nach dem Renteneintritt ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen, müssen gegebenenfalls ihr erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Beschränlt sich der Wohnsitzwechsel jedoch auf die EU-Mitgliedsstaaten ist dies kein Problem.
Wichtige grundlegende Hinweise zur Riester Rente
Jeder, der das Ansparen einer Riester Rente erwägt, sollte wissen, dass diese Rente auf die sogenannte Grundsicherung angerechnet wird, also die gesetzliche Rente, die jeder im Alter in Deutschland erhält, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Seitdem die Riester Rente eingeführt wurde, ist sie immer wieder in die Kritik geraten. Potenzielle Riester-Sparer fragen sich, ob sich das Riestern in ihrem Fall lohnt. Die Ergebnisse von Rechnungen für Musterbeispiele erscheinen beunruhigend, bestehende Riester-Verträge sind bereits gekündigt worden. Welche Leistungen Förderberechtigte im Alter erhalten, kann nur in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Werden Stimmen laut, dass die Riester Rente generell einem Minusgeschäft gleicht, muss diesen eine Absage erteilt werden.
Momentan gibt es keine exakten Angaben darüber, wie viel Zeit die Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur Riester Rente in Anspruch nehmen werden.
Außerdem ist es immer wichtig alle Veränderungen der Lebensumstände sofort bei dem Versicherungsnehmer zu melden. Dazu zählen Geburt eines Kindes, da die 3 Jahre Erziehungszeit als Rentenversicherungszeit angerechnet werden und dort mindestens der Sockelbeitrag gezahlt werden muss, Veränderungen im Gehalt, Arbeitslosigkeit sowie der Erhalt von Pflegegeld. Wird die Meldung der Umstände versäumt muss man seine Zulagen zurückzahlen oder auf die Kulanz der Rentenversicherung hoffen.
Weitere Quellen im Web
- Beitrag der Tagesschau vom 10.09.09
- Beitrag der Financial Times Deutschland vom 11.09.09
- Beitrag von ZDF WISO vom 18.04.11