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Riester-Rente - der Staat hilft bei privater Vorsorge!

Seit dem 1. Januar 2002 besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge durch die Riester Rente, benannt nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.

Diese Zusatzrente erfreut sich staatlicher Förderung aus allgemeinen Steuermitteln und ermöglicht Steuervorteile. Dies haben sich bereits über 14 Millionen Bundesbürger zunutze gemacht (Stand Q2/2011).

Alle Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, aber auch Wehr- und Zivildienstleistende, Minijobber (Studenten), Beamte, Arbeitslose und Pflegebedürftige, können sich die Vorteile der Riester Rente zunutze machen. Also diejenigen, die einem System der Altersvorsorge angehören, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird.

Die lebenslange Absicherung durch das "Riestern" sieht regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten vor. Dabei hat der Sparer Kontrolle über die Höhe der Beiträge und kann diese ganz nach Einkommenssituation absenken, erhöhen oder gar aussetzen. Die einkommensabhängigen Mindestbeiträge für maximale Förderung sind dabei moderat.
 

Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:

  • Hohe Förderquoten von bis zu 67%.
  • Förderung der privaten wie betrieblichen Altersvorsorge durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit.
  • Die private Altersvorsorge erfolgt freiwillig und es besteht ebenso wenig eine Verpflichtung, staatliche Förderung zu beanspruchen. Das Aussetzen der Beiträge ist ohne Verluste möglich.
  • Wer sich online informiert, spart Verwaltungskosten.
  • Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Auch dann, wenn jemand selbst nicht förderberechtigt ist, der Ehepartner aber zum geförderten Personenkreis gehört.
  • Zusätzliche Förderung von 185 € bis 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können die Vergünstigungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge gewährt werden - im Rahmen von Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Mit Ausnahme der Direktversicherung gibt es alternativ die Möglichkeit, steuersozialabgabenfreie Zahlungen aus dem Bruttoentgelt zu leisten.
  • Zusätzliche Extraprämie von 200 € für Berufseinsteiger/innen bis zum 25. Lebensjahr.
  • Wer Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung leistet, kann sie als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen selbst.
  • Pro Vertrag sind ab dem Jahr 2008 bis zu 2.100 € absetzbar. Sobald der Steuersatz den prozentualen Anteil der Zulagen übersteigt, wird automatisch die Differenz überwiesen. 
  • Im Falle von Hartz IV bleibt der Riester Vertrag völlig unberührt!

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