Ablauf der zulagengeförderten Altersvorsorge
Die zulagengeförderte Altersvorsorge läuft nach einem Fünf- Stufen-Schema ab:
Stufe 1: Sie schließen mit einem Anbieter einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab und erbringen im Laufe eines Sparjahres Ihren Eigenbeitrag.
Stufe 3: Gehen Sie davon aus, dass Sie über die Zulagen hinaus noch einen Steuervorteil haben, reichen Sie eine Kopie des Zulagenantrags zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Sofern ein Steuervorteil besteht, überweist es Ihnen die eingesparten Steuern und teilt dies der Zentralen Zulagenstelle mit.
Stufe 4: Der Anbieter übermittelt der Zentralen Zulagenstelle den elektronisch erfassten Zulagenantrag. Diese errechnet die Zulagen und überweist diese an den Anbieter. Dort werden sie zugunsten des Vorsorgevertrags gutgeschrieben. Sie selbst erhalten nur in Ausnahmefällen einen Zulagenfestsetzungsbescheid.
Stufe 5: Nachdem die Zulage ausgezahlt ist, führt die Zentrale Zulagenstelle nachträglich einen Datenabgleich mit den Rentenversicherungsträgern, Familienkassen, Meldebehörden und ggf. Finanzämtern durch. Stellt sich hierbei heraus, dass eine zu hohe Zulage gezahlt wurde, muss der Anbieter den entsprechenden Anteil aus dem Vertrag des Anlegers herausrechnen und an die Zentrale Zulagenstelle zurückzahlen.
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