Ablauf der zulagengeförderten Altersvorsorge
Die zulagengeförderte Altersvorsorge läuft nach einem Fünf- Stufen-Schema ab:
Stufe 1: Sie schließen mit einem Anbieter einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab und erbringen im Laufe eines Sparjahres Ihren Eigenbeitrag. Der Vertrag sollte die Möglichkeit von Sonderzahlungen vorsehen. So können Sie Ihren Eigenbeitrag anpassen, sobald Sie Ihr beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen kennen, das die Bemessungsgrundlage für den Eigenbeitrag bildet. Sieht der Sparvertrag die Einzahlung von Sonderzahlungen nicht vor, können Ihnen Teile der Zulage verloren gehen.
Stufe 2: Nach Ablauf eines Sparjahres übersendet der Anbieter Ihnen einen Kontoauszug und den Zulagenantrag. Sie ergänzen in dem Antrag Ihr Vorjahreseinkommen, ggf. Angaben zu Ihren zulagenberechtigten Kindern und schicken den Antrag an den Anbieter zurück.
Stufe 3: Gehen Sie davon aus, dass Sie über die Zulagen hinaus noch einen Steuervorteil haben, reichen Sie eine Kopie des Zulagenantrags zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Sofern ein Steuervorteil besteht, überweist es Ihnen die eingesparten Steuern und teilt dies der Zentralen Zulagenstelle mit.
Stufe 4: Der Anbieter übermittelt der Zentralen Zulagenstelle den elektronisch erfassten Zulagenantrag. Diese errechnet die Zulagen und überweist diese an den Anbieter. Dort werden sie zugunsten des Vorsorgevertrags gutgeschrieben. Sie selbst erhalten nur in Ausnahmefällen einen Zulagenfestsetzungsbescheid.
Stufe 5: Nachdem die Zulage ausgezahlt ist, führt die Zentrale Zulagenstelle nachträglich einen Datenabgleich mit den Rentenversicherungsträgern, Familienkassen, Meldebehörden und ggf. Finanzämtern durch. Stellt sich hierbei heraus, dass eine zu hohe Zulage gezahlt wurde, muss der Anbieter den entsprechenden Anteil aus dem Vertrag des Anlegers herausrechnen und an die Zentrale Zulagenstelle zurückzahlen.
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