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Steuervorteile durch Sonderausgabenabzug

Wenn es für Sie günstiger ist, kommt neben den Zulagen die Förderung durch den Sonderausgabenabzug in Betracht. Als Zulagenberechtigter können Sie steuerfrei Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der Zulage als Sonderausgabe abziehen.

Hierbei gelten folgende Höchstgrenzen:

2002 und 2003:

525 EUR

2004 und 2005:

1.050 EUR

2006 und 2007:

1.575 EUR

ab 2008:

2.100 EUR

 

Werden Sie mit Ihrem Ehepartner zusammen veranlagt, steht Ihnen beiden der Sonderausgabenabzug zu, sofern Sie beide Altersvorsorgebeiträge zahlen.

Berechnung:

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Für wen ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Hier finden SIe alle Informationen.