Steuervorteile durch Sonderausgabenabzug
Wenn es für Sie günstiger ist, kommt neben den Zulagen die Förderung durch den Sonderausgabenabzug in Betracht. Als Zulagenberechtigter können Sie steuerfrei Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der Zulage als Sonderausgabe abziehen.
Hierbei gelten folgende Höchstgrenzen:
| 2002 und 2003: | 525 EUR |
| 2004 und 2005: | 1.050 EUR |
| 2006 und 2007: | 1.575 EUR |
| ab 2008: | 2.100 EUR |
Werden Sie mit Ihrem Ehepartner zusammen veranlagt, steht Ihnen beiden der Sonderausgabenabzug zu, sofern Sie beide Altersvorsorgebeiträge zahlen.
Berechnung:
=> Kostenloser Vergleich: Die für Sie persönlich optimale Riester-Rente finden!
Für wen ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Hier finden SIe alle Informationen.
