Mindesteigenbetrag
Die genannten Zulagen erhalten Sie nur, wenn Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag in den Altersvorsorgevertrag investieren. Er errechnet sich
- 2002 und 2003 aus 1%,
- 2004 und 2005 aus 2%,
- 2006 und 2007 aus 3% und
- ab 2008 aus 4%
des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der maximalzustehenden Zulagen.
Beispiel: Berechnung des Mindesteigenbeitrags
Sie sind unverheiratet und haben keine Kinder.
Ihr beitragspflichtiges Bruttoeinkommen 2001 beträgt 30.000 EUR.
Der Mindestbeitrag 2002 ist 1% davon, also 300 EUR.
Beträgt der Beitrag zu der von Ihnen gewählten privaten Altersvorsorgemindestens 300 EUR im Jahr 2002, erhalten Sie die Zulage von 38 EUR, so dass Sieselbst nur noch 262 EUR (= 300 EUR - 38 EUR) aufwenden müssen. Erreicht bereitsdie Zulage den entsprechenden Prozentsatz des Vorjahreseinkommens, gelten feste Mindestbeiträge.
Erreicht die Zulage bereits den entsprechenden Prozentsatz des Vorjahreseinkommens, gelten feste Mindestbeiträge:
| Mindestbeitrag | 2002 - 2004 | ab 2005 |
| ohne Kinder | 45 EUR | 90 EUR |
| mit einem Kind | 38 EUR | 75 EUR |
| Mit mehr als einem Kind | 30 EUR | 60 EUR |
Wird der Mindesteigenbeitrag nicht aufgewendet, erfolgt eine Kürzung der Zulagen im Verhältnis des tatsächlichen Eigenbeitrags zum Mindesteigenbeitrag.
Beispiel: Zulagenkürzung
(Da es erst ab 2008 die volle Förderung gibt, stellt dieses Beispiel auf dieses Jahr ab.)
Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat 2007 ein Einkommen von 50.000 EUR.
Der Mindesteigenbeitrag für 2008 beträgt 4% hiervon - also 2.000 EUR - abzüglichder maximal zustehenden Zulage.
Diese beträgt:
Grundzulage: 2 x 154 EUR = 308 EUR
Kinderzulage: 2 x 185 EUR = 370 EUR
Gesamt: = 678 EUR
Es verbleibt ein Eigenbetrag von 2.000 EUR - 678 EUR = 1.322 EUR
Wendet das Ehepaar nur 1.000 EUR für die private Altersvorsorge auf, wirddie Zulage im Verhältnis 1.000/1.322 gekürzt. Sie beträgt dann 512,86 EUR.
Berechnung:
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