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Mindesteigenbeitrag

Die genannten Zulagen erhalten Sie nur, wenn Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag in den Altersvorsorgevertrag investieren. Er errechnet sich

  • 2002 und 2003 aus 1 %, 
  • 2004 und 2005 aus 2 %, 
  • 2006 und 2007 aus 3 % und
  • ab 2008 aus 4 %

des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der maximal-
zustehenden Zulagen.

Beispiel: Berechnung des Mindesteigenbeitrags

Sie sind unverheiratet und haben keine Kinder. Ihr beitragspflichtiges Bruttoeinkommen 2010 beträgt 30.000  EUR. Der Mindestbeitrag 2011 ist 4 % davon, also 1.200  EUR. Beträgt der Beitrag zu der von Ihnen gewählten privaten Altersvorsorge mindestens 1.200  EUR im Jahr 2011, erhalten Sie die Zulage von 154  EUR, so dass Sie selbst nur noch 1.046 EUR (= 1.200  EUR - 154  EUR) aufwenden müssen.


Zulagenkürzung

Wird der Mindesteigenbeitrag nicht aufgewendet, erfolgt eine Kürzung der Zulagen im Verhältnis des tatsächlichen Eigenbeitrags zum Mindesteigenbeitrag.

Beispiel: Zulagenkürzung

Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat 2010 ein Einkommen von 50.000  EUR.
Der Mindesteigenbeitrag für 2010 beträgt 4 % hiervon - also 2.000  EUR - abzüglichder maximal zustehenden Zulagen. Diese betragen:

Grundzulage: 2 x 154  EUR = 308  EUR
Kinderzulage: 2 x 185  EUR = 370  EUR
Gesamt: = 678  EUR

Es verbleibt ein Eigenbetrag von 2.000  EUR - 678  EUR = 1.322  EUR

Wendet das Ehepaar nur 1.000  EUR für die private Altersvorsorge auf, wird die Zulage im Verhältnis 1.000/1.322 gekürzt. Sie beträgt dann 512,86  EUR.

 

Sockelbeitrag

Seit 2008 ist festgesetzt, dass ein Mindestbetrag in die Riesterrente eingezahlt werden muss. Dieser beträgt 60 EUR oder 5 EUR im Monat.


Berechnung:

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