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Mindesteigenbetrag

Die genannten Zulagen erhalten Sie nur, wenn Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag in den Altersvorsorgevertrag investieren. Er errechnet sich

  • 2002 und 2003 aus 1%, 
  • 2004 und 2005 aus 2%, 
  • 2006 und 2007 aus 3% und
  • ab 2008 aus 4%

des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der maximalzustehenden Zulagen.

Beispiel: Berechnung des Mindesteigenbeitrags

Sie sind unverheiratet und haben keine Kinder.
Ihr beitragspflichtiges Bruttoeinkommen 2001 beträgt 30.000  EUR.
Der Mindestbeitrag 2002 ist 1% davon, also 300  EUR.
Beträgt der Beitrag zu der von Ihnen gewählten privaten Altersvorsorgemindestens 300  EUR im Jahr 2002, erhalten Sie die Zulage von 38  EUR, so dass Sieselbst nur noch 262  EUR (= 300  EUR - 38  EUR) aufwenden müssen. Erreicht bereitsdie Zulage den entsprechenden Prozentsatz des Vorjahreseinkommens, gelten feste Mindestbeiträge.

Erreicht die Zulage bereits den entsprechenden Prozentsatz des Vorjahreseinkommens, gelten feste Mindestbeiträge:

Mindestbeitrag

2002 - 2004

ab 2005

ohne Kinder

45  EUR

90  EUR

mit einem Kind

38  EUR

75  EUR

Mit mehr als einem Kind

30  EUR

60  EUR

Wird der Mindesteigenbeitrag nicht aufgewendet, erfolgt eine Kürzung der Zulagen im Verhältnis des tatsächlichen Eigenbeitrags zum Mindesteigenbeitrag.

Beispiel: Zulagenkürzung

(Da es erst ab 2008 die volle Förderung gibt, stellt dieses Beispiel auf dieses Jahr ab.)

Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat 2007 ein Einkommen von 50.000  EUR.
Der Mindesteigenbeitrag für 2008 beträgt 4% hiervon - also 2.000  EUR - abzüglichder maximal zustehenden Zulage.
Diese beträgt:
Grundzulage: 2 x 154  EUR = 308  EUR
Kinderzulage: 2 x 185  EUR = 370  EUR
Gesamt: = 678  EUR
Es verbleibt ein Eigenbetrag von 2.000  EUR - 678  EUR = 1.322  EUR

Wendet das Ehepaar nur 1.000  EUR für die private Altersvorsorge auf, wirddie Zulage im Verhältnis 1.000/1.322 gekürzt. Sie beträgt dann 512,86  EUR.

Berechnung:

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