Mindesteigenbeitrag
Die genannten Zulagen erhalten Sie nur, wenn Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag in den Altersvorsorgevertrag investieren. Er errechnet sich
- 2002 und 2003 aus 1 %,
- 2004 und 2005 aus 2 %,
- 2006 und 2007 aus 3 % und
- ab 2008 aus 4 %
des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der maximal-
zustehenden Zulagen.
Beispiel: Berechnung des Mindesteigenbeitrags
Sie sind unverheiratet und haben keine Kinder. Ihr beitragspflichtiges Bruttoeinkommen 2010 beträgt 30.000 EUR. Der Mindestbeitrag 2011 ist 4 % davon, also 1.200 EUR. Beträgt der Beitrag zu der von Ihnen gewählten privaten Altersvorsorge mindestens 1.200 EUR im Jahr 2011, erhalten Sie die Zulage von 154 EUR, so dass Sie selbst nur noch 1.046 EUR (= 1.200 EUR - 154 EUR) aufwenden müssen.
Zulagenkürzung
Wird der Mindesteigenbeitrag nicht aufgewendet, erfolgt eine Kürzung der Zulagen im Verhältnis des tatsächlichen Eigenbeitrags zum Mindesteigenbeitrag.
Beispiel: Zulagenkürzung
Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat 2010 ein Einkommen von 50.000 EUR.
Der Mindesteigenbeitrag für 2010 beträgt 4 % hiervon - also 2.000 EUR - abzüglichder maximal zustehenden Zulagen. Diese betragen:
Kinderzulage: 2 x 185 EUR = 370 EUR
Gesamt: = 678 EUR
Es verbleibt ein Eigenbetrag von 2.000 EUR - 678 EUR = 1.322 EUR
Wendet das Ehepaar nur 1.000 EUR für die private Altersvorsorge auf, wird die Zulage im Verhältnis 1.000/1.322 gekürzt. Sie beträgt dann 512,86 EUR.
Sockelbeitrag
Seit 2008 ist festgesetzt, dass ein Mindestbetrag in die Riesterrente eingezahlt werden muss. Dieser beträgt 60 EUR oder 5 EUR im Monat.
Berechnung:
=> Kostenloser Vergleich: Die für Sie persönlich optimale Riester-Rente finden!
Alles zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finden SIe auf diesen Seiten.
