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Grund- und Kinderzulagen

Haben Sie sich für einen privaten Altersvorsorgevertrag  mit Zertifizierung entschieden, können Sie vom Staat eine Zulage zu den Beiträgen erhalten. Diese setzt sich zusammen aus der Grundzulage und der von der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder abhängigen Kinderzulage. Sie wird von der Zentralen Zulagenstelle (BfA) ausgezahlt.

Die Zulagen betragen:

 

Grundzulage
jährlich

Kinderzulage
jährlich je Kind

2002 und 2003

38 EUR

46 EUR

2004 und 2005

76 EUR

92 EUR

2006 und 2007

114 EUR

138 EUR

ab 2008

154 EUR

185 EUR

Werden Ehegatten zusammen veranlagt, steht die Grundzulage jedem Ehegatten zu – vorausgesetzt es werden Altersvorsorgebeiträge von beiden Ehegatten gezahlt. Die Kinderzulage gibt es aber nur einmal pro Kind.

Der Aufwand für ein gefördertes Produkt setzt sich aus dem Eigenbetrag und derstaatlichen Zulage zusammen. Um die Zulage zu erhalten, ist der Eigenbetrag des Zulagenberechtigten zwingend erforderlich.

Für alle ab dem 01. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kinderzulage von 300.00 EUR.

Berechnung:

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