Grund- und Kinderzulagen
Haben Sie sich für einen privaten Altersvorsorgevertrag mit Zertifizierung entschieden, können Sie vom Staat eine Zulage zu den Beiträgen erhalten. Diese setzt sich zusammen aus der Grundzulage und der von der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder abhängigen Kinderzulage. Sie wird von der Zentralen Zulagenstelle (BfA) ausgezahlt.
Die Zulagen betragen:
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| Grundzulage | Kinderzulage |
| 2002 und 2003 | 38 EUR | 46 EUR |
| 2004 und 2005 | 76 EUR | 92 EUR |
| 2006 und 2007 | 114 EUR | 138 EUR |
| ab 2008 | 154 EUR | 185 EUR |
Werden Ehegatten zusammen veranlagt, steht die Grundzulage jedem Ehegatten zu – vorausgesetzt es werden Altersvorsorgebeiträge von beiden Ehegatten gezahlt. Die Kinderzulage gibt es aber nur einmal pro Kind.
Der Aufwand für ein gefördertes Produkt setzt sich aus dem Eigenbetrag und derstaatlichen Zulage zusammen. Um die Zulage zu erhalten, ist der Eigenbetrag des Zulagenberechtigten zwingend erforderlich.
Für alle ab dem 01. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es eine Kinderzulage von 300.00 EUR.
Berechnung:
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