Wer erhält die Förderung?
Begünstigt sind alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Neben den Arbeitnehmern gehören hierzu auch pflichtversicherte Selbständige und Personen in besonderen Lebenslagen, wie z. B.
- Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld,
- Pflegepersonen,
- Wehr- und Zivildienstleistende oder
- Eltern im Rahmen von Kindererziehungszeiten.
Darüber hinaus gehören Beamte, Richter und Soldaten zum begünstigten Personenkreis.
Grundsätzlich nicht begünstigt sind z. B.
- freiwillig Rentenversicherte,
- geringfügig entlohnte Beschäftigte (400-Euro-Job), die nicht auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben,
- Pflichtversicherte einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) und
- Selbständige, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen.
Nicht begünstigte Personen können die Förderung dennoch erhalten, wenn sie eine eigene Altersvorsorge betreiben und der Ehegatte zum begünstigten Personenkreis gehört.
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