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Welche Formen privater Altersvorsorge werden gefördert?

Förderungsfähige private Altersvorsorgeverträge können Sie abschließen mit

  • Lebensversicherungsunternehmen,
  • Pensionskassen,
  • Kreditinstituten,
  • Finanzdienstleistungsunternehmen,
  • Kapitalgesellschaften im Inland/mit Sitz in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes bzw.
  • mit Zweigstellen ausländischer Unternehmen, die nach den Aufsichtsvorschriften im Inland Geschäfte betreiben oder Dienstleistungen erbringen dürfen.

Somit kommen neben privaten Rentenversicherungen auch Banksparpläne und Aktienfondssparpläne in Betracht. Staatlich gefördert werden aber nur zertifizierte – das heißt als förderfähig anerkannte – Altersvorsorgeverträge. Die Zertifizierung der Verträge nimmt das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vor.

 


 Zertifizierung: Diese Voraussetzungen müssen private Altersvorsorgeverträge erfüllen
  1. In der Ansparphase müssen regelmäßig eigene Altersvorsorgebeiträge geleistet werden.
  2. Das angelegte Kapital muss pfändungssicher sein. Es darf während der Ansparphase nicht beleihbar sein.
  3. Es muss möglich sein, das bisher gesparte Kapital auf einen anderen Anbieter zu übertragen.
  4. Es müssen regelmäßig Informationen über das angesammelte Kapital erfolgen.
  5. Die Kapitalentnahme für Wohneigentum muss dem Anleger vertraglich eingeräumt werden.
  6. Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. dem Beginn einer Altersrente erbracht werden.
  7. Es muss garantiert sein, dass dem Anleger mindestens die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden.
  8. Die Auszahlung muss in Form einer lebenslangen monatlichen Leistung erfolgen.

Die Zertifizierung ist kein staatliches Gütesiegel! Durch die Zertifizierung wird nicht garantiert, dass der Anbieter die versprochene Rendite auch tatsächlich erbringen kann.

 

Berechnung:

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