Mini-Jobs
Minijobs sind eine gute Variante, um die eigene Finanzlage aufzubessern, ohne dass die empfangenen Löhne versteuert werden müssen. Zahlungen in die Rentenkasse werden natürlich durch die Ausübung eines Minijobs dennoch getätigt - leider hat dies eine lediglich minimale Wirkung auf Ihre spätere Rente.
Um dem Alter aber auch mit einem Minijob unbesorgt entgegen blicken zu können, zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre staatliche Rente generell aufbessern können und sich vorhandene Förderprogramme effektiv zunutze machen:
Die Vorsorge Initiative auf Rententips.de!
Bis einschliesslich 31. März 2010 bieten wir allen Personen die nach 1956 geboren sind, komplett kostenfrei eine professionelle und individuelle Beratung zur privaten Vorsorge an:
Die individuelle Beratung können Sie jetzt hier starten!
Unter Mini-Jobs versteht man Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich, aus denen ein monatlicher Arbeitsverdienst in Höhe vom maximal 800 EUR erzielt wird. Bei den Mini-Jobs wird unterschieden zwischen
- geringfügig entlohnten Beschäftigungen (400-EUR-Jobs),
- Mini-Jobs in Privathaushalten,
- kurzzeitigen Beschäftigungen (Aushilfsjobs) und
- Beschäftigungen mit Entgelten innerhalb der Gleitzone (zwischen 400,01 EUR und 800,00 EUR).
Mit dem Mini-Job-Rechner können Sie errechnen, wie viel Arbeitnehmer bei einem Mini-Job netto ausgezahlt bekommen bzw. wie hoch die Aufwendungen für den Arbeitgeber sind.
Seit dem 01.04.2007 sind auch Minijobber krankenversicherungspflichtig. Die beiträge werden von Arbeitnehmen und Arbeitgeber je zur Hälfte aus dem Arbeitsentgelt gezahlt. Der zusätzliche Beitragssatz ist vom Arbeitnehmer allein zu zahlen. Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Melde- und Beitragsverfahren.
Nach den allgemeinen Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen (die private Krankenversicherung ist nicht betroffen) muss der Arbeitgeber des Minijobbers Pauschalbeiträge ermitteln und an die Minijob-Zentrale abführen. Zur Pflegeversicherung müssen keine Beiträge geleistet werden.
Die Versicherungspflicht wird nicht durch den Arbeitgeber festgestellt. Vielmehr veranlasst der Arbeitnehmer seine Krankenkasse, dies zu tun. Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht hier.
Außerdem können Sie in unserem Teilzeitrechner die Berechnung der Gehälter in Teilzeitarbeit durchführen.
Die gesetzliche Rente und die Riester Rente garantieren eine angemessene Altersvorsorge.