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Verzicht auf die Gleitzonenregelung

Wer eine Beschäftigung bis zum oberen Grenzwert der Gleitzone (800 EUR) ausübt, kann gegenüber seinem Arbeitgeber auf die Anwendung der Gleitzonenregelung zur Rentenversicherung verzichten.

Der Arbeitnehmer dann zur Rentenversicherung den vollen Arbeitnehmeranteil, der auf das gezahlte Entgelt entfällt. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind weiterhin die ermäßigten Beiträge zu zahlen. Auf den Arbeitgeberanteil zum Rentenversicherungsbeitrag hat ein Verzicht keine Auswirkungen.

 

Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann nicht wiederrufen werden. Er gilt so lange, wie die Gleitzonenbeschäftigung ausgeübt wird.

Der Vorteil aus einem Verzicht ist minimal - wie das folgende Beispiel verdeutlichen soll:

Beispiel:
Es wird ein monatliches Entgelt in Höhe von 600 EUR erzielt. Mit der Gleitzonenregelung beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung 50.68 EUR, bei Verzicht 59.70 EUR. Auf das Jahr hochgerechnet erhält der Arbeitnehmer 108.24 EUR netto weniger ausgezahlt.

Bei einem Verzicht würde sich die monatliche Rentenanwartschaft nur geringfügig erhöhen.

Weitere Beispielrechnungen können Sie mit dem Mini-Job-Rechner durchführen.

 

Zusätzlich zur Rentenversicherung ist eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ratsam.


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