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Verdienstrahmen

Die Gleitzonenregelung ist auf eine Beschäftigung anzuwenden, wenn der hieraus erzielte Entgelt regelmäßig zwischen 400.01 EUR und 800.00 EUR monatlich liegt.

Beginnt oder endet die Beschäftigung im Laufe eines Monats, wird die Gleitzone anteilig berechnet. Der Monat zählt hierbei mit 30 Tagen. Die Gleitzonenregelung ist nicht anzuwenden, wenn es sich bei der Beschäftigung um eine Berufsausbildung handelt.

Zum regelmäßigen Entgelt gehört neben den monatlichen Verdienst auch 1/12 der Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld), die aufgrund des Arbeitsvertrages oder eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages mindestens einmal im Jahr gezahlt werden.

 

Beispiel:
Monatlich werden 600 EUR gezahlt. Darüber hinaus wird im Juni ein Urlaubsgeld und im November ein Weihnachtsgeld jeweils in Höhe von 450 EUR gezahlt. Der voraussichtliche Jahresverdienst beträgt 12 x 600 EUR + 900 EUR = 8100 EUR. Das entspricht einem regelmäßigen monatlichen Entgelt von genau 675 EUR. Es liegt demzufolge eine Beschäftigung innerhalb der Gleitzone vor.

 

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung


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