Gleitzone
Die Gleitzonenreglung verringert den zu entrichtenden Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung. Auch beim Thema Rente gibt es Möglichkeiten, bei geringen Beiträgen eine krisenfeste Basis im Alter zu haben. Wir sagen wie:
Die Vorsorge Initiative auf Rententips.de!
Bis einschliesslich 31. Juli 2010 bieten wir allen Personen die nach 1956 geboren sind, komplett kostenfrei eine professionelle und individuelle Beratung zur privaten Vorsorge an:
Für Arbeitsentgelte, die sich in einem Verdienstrahmen von 400,01 EUR bis 800 EUR bewegen, wurde eine so genannte Gleitzone eingeführt.
Arbeitnehmer, die regelmäßig gegen ein monatliches Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone beschäftigt sind, besteht Versicherungspflicht zur Sozialversicherung. Sie zahlen aber einen abgestuften Arbeitnehmeranteil zu ihren Beiträgen. Das erfolgt in der Weise, dass der zu zahlende Anteil von anfänglich rund 4% linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil ansteigt. Ab einem Entgelt von 800 EUR ist der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag genauso hoch wie der des Arbeitgebers. Letzterer zahlt stets den vollen Arbeitgeberanteil.
Werden mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, werden die hieraus erzielten Entgelte zusammengerechnet. Die Gleitzonenregelung findet nur dann Anwendung, wenn die Summe der Entgelte 800 EUR nicht übersteigt.
Der Arbeitnehmer kann für die Rentenversicherung auf die Anwendung der Gleitzonenregelung schriftlich verzichten.
Das aus der Beschäftigung erzielte Entgelt unterliegt der individuellen Besteuerung, d.h. grundsätzlich werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von dem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Tatsächlich kommt es aber nur in den Steuerklassen V und VI zu einem Steuerabzug, da das maximal mögliche Jahresentgelt von 9.600 EUR unter den entsprechenden Steuerfreibeträgen liegt.
Mit dem Mini-Job-Rechner können Sie errechnen, wie viel Arbeitnehmer bei einem Mini-Job netto ausgezahlt bekommen bzw. wie hoch die Aufwendungen für den Arbeitgeber sind.