400-EUR-Jobs
Ein 400-EUR-Job wird immer häufiger zu einer auch von älteren Menschen ausgeübten Tätigkeit. Damit Sie im Alter nicht dazu gezwungen sind, Ihre Lebenserhaltungskosten mittels eines Jobs halten zu müssen, bieten wir Ihnen eine unabhängige Rentenberatung an.
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Unter "400-EUR-Jobs" versteht man die sogenannten "geringfügig entlohnten Beschäftigungen". Für sie besteht Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR im Monat regelmäßig nicht überschritten wird. Eine Begrenzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit besteht seit dem 01.04.2003 nicht mehr. Eine Beschäftigung, die zur Berufsausbildung ausgeübt wird, ist - auch wenn ein Verdienst unter 400 EUR erzielt wird - keine geringfügig entlohnte Beschäftigung.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt auch dann vor, wenn es sich hierbei um die erste Nebentätigkeit handelt. Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden aber zusammengerechnet. Ebenso werden die Hauptbeschäftigung und eine zweite, dritte, vierte usw. Nebentätigkeit zusammengerechnet (ist wohl eher theoretischer Natur).
In der Rentenversicherung kann auf die Versicherungsfreiheit verzichtet werden. In diesem Falle werden dem Arbeitnehmer Aufstockungsbeiträge von seinem Verdienst abgezogen.
Arbeitgeber führen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung Pauschalbeträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuer ab.
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die vor dem 01.04.2003 begonnen haben, gilt ein Übergangsrecht. Ferner bestehen Besonderheiten bei Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten.
Mit dem Mini-Job-Rechner können Sie errechnen, wie viel Arbeitnehmer bei einem Mini-Job netto ausgezahlt bekommen bzw. wie hoch die Aufwendungen für den Arbeitgeber sind.
Minijob und Berufsunfähigkeitsversicherung? Hier erfahren Sie alles rund ums Thema.
