Sterbevierteljahr - Sterbeübergangszeit
Die
Sterbeübergangszeit – im Volksmund auch
Sterbevierteljahr genannt - ist die Zeit bis zum Ende des dritten
Kalendermonats nach dem Monat, in dem der Ehegatte verstorben ist.
Für diese Zeit werden große und kleine Witwen- oder
Witwerrente mit dem Rentenartfaktor in Höhe einer Altersrente
gezahlt wird.
Auf die Sterbeübergangszeit wird bei verstorbenen
Rentenbeziehern durch die Renten-Service der Post ein Vorschuss
gezahlt. Allerdings muss wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen
nach dem Tod des Rentners dort beantragt werden. Auf die
Sterbeübergangszeit wird eigenes Einkommen der Witwe oder des
Witwers nicht angerechnet.
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