Home
 
Berechnung
 
Rente
 
Wissenswertes
 
Lexikon
 
Download
 
Links
 
  • Berechnung
  • Gesetzliche Rente
  • Riester-Rente
  • Private Rente
  • Betriebsrente
  • Grundsicherung
  • Mini-Jobs
  • Selbstständige
  • Wissenswertes
  • Download
  • Impressum

Sozialversicherungsausweis

Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen Sozialversicherungsausweis. Auf ihm sind der Name und die Versicherungsnummer eingedruckt.

Der Ausweis soll der Aufdeckung von illegalen Beschäftigungen (Schwarzarbeit) und der Verhinderung von Leistungsmissbrauch dienen sowie dem Missbrauch der Geringfügigkeitsgrenze entgegenwirken.

Der Ausweis wird automatisch übersandt bei erstmaliger Vergabe der Versicherungsnummer (Berufsanfänger) und bei der Meldung von Namensänderungen.

Bei Aufnahme einer Beschäftigung ist der Ausweis dem Arbeitgeber vorzulegen. Wird der Ausweisinhaber arbeitslos oder bezieht er Krankengeld, so hat er den Ausweis beim Arbeitsamt oder bei der Krankenkasse abzugeben. Das Gleiche gilt bei Bezug sonstiger Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe.

Beschäftigte, die im Bau-, Schausteller- und im Gebäudereinigungsgewerbe oder in Unternehmen arbeiten, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Beschäftigte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe müssen ein Lichtbild in den Ausweis einkleben. Diese Personen sind auch verpflichtet, ihren Ausweis bei der Arbeit mit sich zu führen und bei Kontrollen durch die Behörden vorzuzeigen.

=> Kostenloser Vergleich: Den f�r Sie optimalen Vertrag f�r die Riester Rente finden (hier klicken)!


Rentenlexikon

A   B   C D E   F G   H I J   K L   M N   O P Q   R   S   T U V   W Z 

Sachbezug
Scheidung
Scheinselbständigkeit
Schulausbildung
Schwankungsreserve
Seekasse
Selbstständigkeit
SGB
Sozialversiche-
rungsabkommen
Sonderversorgung
Sozialgeheimnis
Sozialgericht
Sozialgerichtsbarkeit
Sozialgesetzbuch
Sozialhilfe
Sozialleistungen
Sozialversiche-
rungsausweis
Sozialversiche-
rungsträger
Sozialzuschlag
Splitting
Standardrente
Sterbeübergangszeit
Sterbevierteljahr
Steuern für Renten