Sozialleistungen
Als Sozialleistungen werden in § 11 SGB I Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch definiert. Zu den wichtigsten Sozialleistungen gehören neben der Rente die Leistungen vom Arbeitsamt (z.B. Arbeitsgeld, Arbeitslosenhilfe), von der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. Krankengeld und die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Bei bestimmten Sozialleistungen besteht für den Leistungsberechtigten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es kann auch sein, dass die Versicherungspflicht nicht kraft Gesetzes eintritt. In diesen Fällen kann u.U. auch die Versicherungspflicht beantragt werden.
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