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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist kein Zweig der Sozialversicherung und damit auch kein Bestandteil der Rentenversicherung.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind: Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Beratung Behinderter oder ihrer Personensorgeberechtigten, Hilfe bei Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung. Sie wird durchgeführt durch die Kreisverwaltung, die Stadtverwaltung (Sozialamt) und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

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