Sozialhilfe
Die Sozialhilfe
ist kein Zweig der Sozialversicherung und damit auch kein Bestandteil
der Rentenversicherung.
Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Beratung
Behinderter oder ihrer Personensorgeberechtigten, Hilfe bei Beschaffung
oder Erhaltung einer Wohnung. Sie wird durchgeführt durch die
Kreisverwaltung, die Stadtverwaltung (Sozialamt) und die
Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
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