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Seekasse

Die Seekasse mit Sitz in Hamburg ist zuständig für

  • Arbeiter in der Seeschifffahrt und Seefischerei
  • Angestellte, die einen Pflichtbeitrag aufgrund einer Tätigkeit in der Seeschifffahrt und Seefischerei zur Seekasse entrichtet haben.

Wie bei der Bahnversicherungsanstalt erstreckt sich auch bei der Seekasse die Zuständigkeit auf das gesamte Bundesgebiet.

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