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Schwankungsreserve

Die Rentenversicherungsträger der Arbeiter und der Angestellten müssen zur Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben sowie zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen kurzfristig verfügbares Geld bereithalten (= Betriebsmittel). 

Darüber hinaus müssen sie eine Rücklage für den Fall bereithalten, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungen nicht mehr durch die Betriebsmittel ausgeglichen werden können. Betriebsmittel und Rücklagen zusammen bilden die sog. Schwankungsreserve. Dieser Betrag entspricht 80% einer Monatsausgabe. Die Finanzierungsbestimmungen sehen vor, dass die Schwankungsreserve voraussichtlich am Ende des jeweils folgenden Kalenderjahres eine Monatsausgabe nicht unterschreiten darf. Andernfalls muss der Beitragssatz für die Rentenversicherung erhöht werden.

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