Rentenüberleitung
Mit dem Beitritt der ehem. DDR zur Bundesrepublik Deutschland war das Rentenrecht der alten Bundesländer auf die neuen Bundesländer zu überführen. Die Grundlagen wurden durch den Staatsvertrag und den Einigungsvertrag geschaffen.
Das RÜG enthielt u.a.
- umfangreiche Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet, die in das SGB VI eingearbeitet wurden,
- das als Übergangsrecht bis Ende 1996 weitergeltende bisherige Rentenrecht der ehemaligen DDR,
- das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz -AAÜG-, das die Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung zum Inhalt hat,
- das Versorgungsruhensgesetz, mit dem Renten oder Versorgungsleistungen, die ihren Ursprung in der ehemaligen DDR hatten, unter bestimmten Voraussetzungen zum Ruhen gebracht wurden.