Rentenversicherungsträger
Die Rentenversicherung wird von besonderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern, also nicht von privaten Unternehmen, durchgeführt. Die Rentenversicherungsträger verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand).
Die BfA ist zuständig für die Rentenversicherung der Angestellten und betreut diese im gesamten Bundesgebiet. Die LVA´en sind zuständig für die Rentenversicherung der Arbeiter und regional gegliedert. Die Bundesknappschaft ist zuständig für die knappschaftliche Rentenversicherung und betreut deren Versicherte im gesamten Bundesgebiet. Der Geschäftsbereich der Sonderanstalten umfasst besondere Berufsgruppen im gesamten Bundesgebiet (die Bahn-Versicherungsanstalt für Arbeiter und Angestellte der Bahn AG, die Seekasse für Seeleute, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Lotsen).
Dachverband der Rentenversicherungsträger ist der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) in Frankfurt/M.