Rentenversicherung
Die Rentenversicherung gehört neben der Kranken-, Pflege-, Unfall- und der Arbeitslosenversicherung zur gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.
Aufgaben
Die Aufgaben der Rentenversicherung sind:
- Zahlen von Renten und Zusatzleistungen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Zahlen von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
- Aufklären und Beraten der Versicherten und Rentner
Organisationsform
Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand). Die Rentenversicherung gliedert sich organisatorisch in
- die Rentenversicherung der Arbeiter
- die Rentenversicherung der Angestellten
- die knappschaftliche Rentenversicherung.