Home
 
Berechnung
 
Rente
 
Wissenswertes
 
Lexikon
 
Download
 
Links
 
  • Berechnung
  • Gesetzliche Rente
  • Riester-Rente
  • Private Rente
  • Betriebsrente
  • Grundsicherung
  • Mini-Jobs
  • Selbstständige
  • Wissenswertes
  • Download
  • Impressum

Rentenüberleitung

Mit dem Beitritt der ehem. DDR zur Bundesrepublik Deutschland war das Rentenrecht der alten Bundesländer auf die neuen Bundesländer zu überführen. Die Grundlagen wurden durch den Staatsvertrag und den Einigungsvertrag geschaffen.

Die Vorgaben aus diesen Verträgen wurden mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) umgesetzt.

Das RÜG enthielt u.a.

  • umfangreiche Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet, die in das SGB VI eingearbeitet wurden,
  • das als Übergangsrecht bis Ende 1996 weitergeltende bisherige Rentenrecht der ehemaligen DDR,
  • das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz -AAÜG-, das die Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung zum Inhalt hat,
  • das Versorgungsruhensgesetz, mit dem Renten oder Versorgungsleistungen, die ihren Ursprung in der ehemaligen DDR hatten, unter bestimmten Voraussetzungen zum Ruhen gebracht wurden.

=> Kostenloser Vergleich: Den f�r Sie optimalen Vertrag f�r die Riester Rente finden (hier klicken)!


Rentenlexikon

A   B   C D E   F G   H I J   K L   M N   O P Q   R   S   T U V   W Z 

Rechtsänderung
Rechtsbehelf
Rechtskraft
Rechtsmittel
Regelaltersrente
Renten
Rentenabfindung
Rentenalter
Rentenanpassung
Rentenantrag
Rentenanwartschaften
Rentenarten
Rentenartfaktor
Rentenauskunft
Rentenbeginn
Rentenberater
Rentenberechnung
Rentenbescheid
Rentenbezugszeit
Rentenformel
Rentenhöhe
Renteninfo
Rentenniveau
Rentenrechtliche Zeiten
Rentenreform
Rentensplitting
Rentenüberleitung
Rentenversicherung
Rentenversiche-
rungsträger
Rentenwert
Rentenzuschlag
Rentnerausweis
Revision
Riester-Rente
RÜG
Ruhen von Renten