Bescheid
Wenn der
Rentenversicherungsträger eine Leistung ablehnt oder
bewilligt, muss er dies gegenüber dem Berechtigten in Form
eines anfechtbaren Bescheides tun.
Beispiel
hierfür ist der Rentenbescheid, der eine Rentenleistung
entweder ganz oder teilweise bewilligt oder ablehnt. Ein solcher
Bescheid muss mit einem Rechtsmittel versehen sein, mit dem ggf. auch
eine gerichtliche Überprüfung möglich ist.
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