Rentenberater
Rentenberater
sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet
der gesetzlichen Rentenversicherung, vielfach auch für andere
Sozialversicherungsgebiete.
Die Erlaubnis erteilt der
Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der
persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch
freiberuflich tätige Rentenberater ist
gebührenpflichtig.
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