Anwartschaft
Anwartschaften sind - z.B. durch Beitragszahlung - erworbene Werte, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung zum Anspruch werden.
Die Rente kann nur gezahlt werden, wenn eine gewisse Anwartschaft besteht. Derjenige, der bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit 65 Jahren erworben. Er erhält diese Leistung aber erst dann, wenn er 65 Jahre alt ist und die Regelaltersrente beantragt.