Altersgrenze
Die Altersgrenze ist die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem Ruhestand, also der Übergang vom Beitragszahler zum Altersrentner. Um eine Altersrente beziehen zu können, muss - neben der erforderlichen Mindestversicherungszeit (Wartezeit) - ein bestimmtes Lebensalter vollendet sein. Die Altersgrenzen betragen:
- 65 Jahre für die Regelaltersrente ("normale" Altersrente)
- 62 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte
- 60 Jahre für die Altersrenten für schwerbehinderte Menschen, wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit und für Frauen.
Die Altersgrenzen für eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden Schritt für Schritt heraufgesetzt. Wer trotzdem vorher in Rente gehen will, muss einen Abschlag in Kauf nehmen.
Bei vorzeitigen Altersrenten gelten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bestimmte Hinzuverdienstgrenzen.
Es besteht die Möglichkeit, die Altersrente anstatt in vollem Umfang, nur als Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der erreichten Vollrente in Anspruch zu nehmen. Je kleiner der Anteil der Teilrente ausfällt, desto höher ist die Hinzuverdienstgrenze.
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