Rechtsänderung
Renten werden nach dem Recht
berechnet, dass zum Rentenbeginn gültig ist.
Bestand Anspruch auf eine Rente vor dem Zeitpunkt einer
Änderung rentenrechtlicher Vorschriften, besteht kein Anspruch
auf Neufeststellung der Rente aufgrund der Rechtsänderung.
Soll sich die Rechtsänderung auch für Bestandsrenten
auswirken, bedarf es hierzu einer ausdrücklichen gesetzlichen
Vorschrift.
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