Markenverfahren
Markenverfahren
war die Entrichtung der Beiträge durch Beitragsmarken.
Diese wurden von der Post verkauft und waren in die Versicherungskarte
einzukleben und durch Angabe des Monats oder der Woche, für
die sie gelten sollten, zu entwerten. Seit Januar 1977 werden die
Beiträge bargeldlos gezahlt.
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