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Markenverfahren

Markenverfahren war die Entrichtung der Beiträge durch Beitragsmarken.

Diese wurden von der Post verkauft und waren in die Versicherungskarte einzukleben und durch Angabe des Monats oder der Woche, für die sie gelten sollten, zu entwerten. Seit Januar 1977 werden die Beiträge bargeldlos gezahlt.

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Rentenlexikon

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