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Invalidenrente

Invalidenrente erhielten nach dem Recht der ehemaligen DDR die Versicherten, die invalide waren und bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt hatten.

Die Ende 1991 gezahlten Invalidenrenten wurden im Anfang 1992 umgewertet und werden seither als oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten gezahlt.

Nach dem Übergangsrecht bestand bis Ende 1996 die Möglichkeit, eine Invalidenrente noch nach den insoweit aufrecht erhaltenen Vorschriften der ehemaligen DDR zu bekommen.

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Rentenlexikon

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