Invalidenrente
Invalidenrente erhielten nach dem Recht der ehemaligen DDR die Versicherten, die invalide waren und bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt hatten.
Nach dem Übergangsrecht bestand bis Ende 1996 die Möglichkeit, eine Invalidenrente noch nach den insoweit aufrecht erhaltenen Vorschriften der ehemaligen DDR zu bekommen.
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