Existenzgründer
Selbstständige
bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach Aufnahme der
Tätigkeit. Existenzgründer, die der
Rentenversicherungspflicht unterliegen, können in dieser Zeit
ohne Einkommensnachweis die Hälfte des ansonsten von zu
zahlenden Regelbeitrages als Pflichtbeitrag zahlen.
Ist
ein Existenzgründer als Auftragnehmer für nur einen
Auftraggeber tätig und beschäftigt er keinen
Arbeitnehmer, kann er sich für drei Jahre von der
Versicherungspflicht befreien lassen.
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