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Existenzgründer

Selbstständige bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach Aufnahme der Tätigkeit. Existenzgründer, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen, können in dieser Zeit ohne Einkommensnachweis die Hälfte des ansonsten von zu zahlenden Regelbeitrages als Pflichtbeitrag zahlen.

Ist ein Existenzgründer als Auftragnehmer für nur einen Auftraggeber tätig und beschäftigt er keinen Arbeitnehmer, kann er sich für drei Jahre von der Versicherungspflicht befreien lassen.

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Rentenlexikon

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