Erwerbsunfähigkeitsrente
Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wurde nur bei einem Rentenbeginn bis zum 31.12.2000 gezahlt. Seit dem 01.01.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser oder voller Erwerbsminderung unterschieden.
Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder von Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte eine dauernde regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt oder nur noch ein geringes Arbeitseinkommen erzielt werden kann.
Erwerbsunfähig ist nicht, wer eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt.