Home
 
Berechnung
 
Rente
 
Wissenswertes
 
Lexikon
 
Download
 
Links
 
  • Berechnung
  • Gesetzliche Rente
  • Riester-Rente
  • Private Rente
  • Betriebsrente
  • Grundsicherung
  • Mini-Jobs
  • Selbstständige
  • Wissenswertes
  • Download
  • Impressum

Steuern für Renten

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts grundsätzlich steuerpflichtig.

Sie werden jedoch nicht mit ihrem gesamten Zahlbetrag, sondern nur in Höhe des so genannten Ertragsanteiles besteuert.

Der Ertragsanteil ist ein bestimmter Prozentsatz und wird aus der (Brutto-) Rente (vor Abzug der Anteile des Rentners an der Kranken- und Pflegeversicherung) ermittelt. Die Höhe des Ertragsanteils ist einerseits davon abhängig, ob es sich bei der Rente um eine abgekürzte (z. B. Erwerbsminderungsrente) oder um eine lebenslängliche Leibrente (z. B. Altersrente) handelt. Andererseits richtet sich der Ertragsanteil stets nach dem Lebensalter des Rentners bei Beginn der Rente und bleibt für die weitere Dauer des Rentenbezuges bestehen.

So beträgt der Ertragsanteil bei einer mit 60 Jahren in Anspruch genommenen Altersrente derzeit 32 Prozent und bei einer erst ab dem 65. Lebensjahr bezogenen Altersrente 27 Prozent des Bruttobetrages der Rente. (Beispiel: 32 Prozent von einer monatlichen Rente von 1.200 Euro ergeben einen Ertragsanteil von monatlich 384 Euro bzw. 4.608 Euro jährlich). Von dem Ertragsanteil sind Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten, etc... abzusetzen. Was dann übrig bleibt, ist das Steuerpflichtige Einkommen.

Durch diese Ertragsanteilsbesteuerung und wegen der geltenden Steuerfreibeträge würde die Steuerpflicht eines allein stehenden Rentners erst bei einer Monatsrente von mehr als 1.750 Euro und die eines verheirateten Rentners erst bei einer Monatsrente von mehr als 3.250 Euro beginnen.

In den meisten Fällen führt das dazu, dass die Renten steuerfrei bleiben. Kommt jedoch eigenes Einkommen oder Einkommen des Ehepartners hinzu oder ergeben sich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, können sich Steuerzahlungen ergeben. Nähere Auskünfte hierzu kann ein Steuerberater oder das Finanzamt erteilen.

=> Kostenloser Vergleich: Den f�r Sie optimalen Vertrag f�r die Riester Rente finden (hier klicken)!


Rentenlexikon

A   B   C D E   F G   H I J   K L   M N   O P Q   R   S   T U V   W Z 

Carl-Zeiss-Stiftung

Datenschutz
DDR-Rentenrecht
Demographiefaktor
Dienstunfall
Direktversicherung
Direktzusage
Durchschnittsentgelt
Dynamisierung

Eidesstattliche Versicherung
Einkommen und Vermögen
Einkommens-
anrechnung
Einzugsstelle
Entgeltbegrenzung
Entgeltbescheinigung
Entgeltpunkte
Entgeltumwandlung
Entgeltvoraus-
bescheinigung
Entrichtung
Erbfolge
Ernst-Abbe-Stiftung
Ersatzanspruch
Ersatzzeiten
Erstattungsanspruch
Ertragsanteil
Erwerbsersatz-
einkommen
Erwerbsunfähigkeits-
rente
Erziehungsrente
Erziehungszeiten
Existenzgründer