Entgeltbegrenzung
Im Zusammenhang mit der Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR erfolgt eine Begrenzung der Arbeitsverdienste, die während der Zugehörigkeit zu diesen Systemen erworben wurden.
Für Rentenbezugszeiten seit 1997 sind diese Begrenzungen – außer für Höchstverdiener oder Mitarbeiter des MfS / AfNS - durch das 1. AAÜG-Änderungsgesetz beseitigt. War der Begrenzungsbescheide am 28.04.1999 noch nicht bestandskräftig, wurde die Begrenzung aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG vom gleichen Tage und durch das 2. AAÜG-Änderungsgesetz rückwirkend zum 01.07.1993 beseitigt.