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Rentenanpassung

Die Renten werden jährlich zum 1. Juli der veränderten Einkommensentwicklung aller Versicherten angepasst. Dies geschieht, indem die Rente mit dem dann gültigen (neueren) aktuellen Rentenwert neu berechnet wird.

Die Höhe der Rentenanpassung richtet nach der Lohnentwicklung im voraufgegangenen Kalenderjahr. Hierbei werden auch Veränderungen beim Beitragssatz der Rentenversicherung berücksichtigt. Zusätzlich wird bis zum Jahre 2009 ein ansteigender Altersvorsorgeanteil die Rentenanpassung mitbestimmen und sie dadurch niedriger ausfallen lassen. Ab dem Jahre 2010 wird ein zusätzlicher Faktor in die Berechnung der Rentenanpassung eingeführt, der dafür sorgen soll, dass die Rentenanpassungen dann etwas geringer ausfallen und so bis zum Jahre 2030 das Rentenniveau auf 67% abgesenkt wird.

Bis zum Erreichen eines einheitlichen Rentenniveaus in den alten und neuen Bundesländer erfolgt die Anpassung der Renten nach unterschiedlichen Sätzen.

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