Durchschnittsentgelt
Bei der Rentenberechnung werden für jedes einzelne Kalenderjahr der Versicherung Entgeltpunkte (= Verhältniswerte) bestimmt, indem das vom Versicherten erzielte individuelle Bruttoarbeitsentgelt durch das jeweilige Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt wird.
Das Bruttoarbeitsentgelt in der früheren DDR wird zuvor durch Umrechnung auf Westniveau hochgewertet.
Das Durchschnittsentgelt kann endgültig erst etwa 1 1/2 Jahre später festgestellt werden. Da für das laufende Kalenderjahr und das davorliegende Jahr noch keine statistischen Daten für die Bestimmung des Durchschnittsentgelts vorliegen, wird hierfür ein vorläufiger Wert = vorläufiges Durchschnittsentgelt durch Rechtsverordnung (immer am Jahresende) festgelegt. Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und das davorliegende Kalenderjahr werden die Entgeltpunkte nach diesem vorläufigen Durchschnittsentgelt ermittelt, und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung bereits die endgültigen Werte bekannt sind.