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Datenschutz

Die Rentenversicherungsträger führen für jeden Versicherten unter dessen Versicherungsnummer ein Versicherungskonto, in dem alle Daten (rentenrechtlichen Zeiten) zu speichern sind, die nach dem jeweils geltenden Recht wichtig sein können.

Die Daten der Versicherten unterliegen der Geheimhaltung und dürfen grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Zehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB X) ist genau geregelt, in welchen Ausnahmefällen der Rentenversicherungsträger bestimmte Daten berechtigten Dritten gegenüber offenbaren darf.

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