Datenschutz
Die
Rentenversicherungsträger führen für jeden
Versicherten unter dessen Versicherungsnummer ein Versicherungskonto,
in dem alle Daten (rentenrechtlichen Zeiten) zu speichern sind, die
nach dem jeweils geltenden Recht wichtig sein können.
Die Daten der Versicherten unterliegen der Geheimhaltung und
dürfen grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben
werden. Im Zehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB X) ist genau
geregelt, in welchen Ausnahmefällen der
Rentenversicherungsträger bestimmte Daten berechtigten Dritten
gegenüber offenbaren darf.
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